Wettbewerb skurril: Das Düsseldorfer Landgericht bekräftigte heute seine Einstweilige Verfügung.Somit bleibt der Verkauf von Samsungs Tablet in Deutschland untersagt.

Apple wirft dem südkoreanischen Konzern vor, mit dem Galaxy 10.1 Tablet das iPad zu kopieren. In dem Düsseldorfer Verfahren ging es nur um das äußere Aussehen des Samsung-Tablets, nicht um Patente auf Software oder Technologie. Der iPad-Hersteller hatte sich bereits 2004 Design-Elemente eines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Das Gericht musste abwägen, ob das Android-Tablet den hinterlegten Abbildungen des Geschmacksmusters zu ähnlich sieht.

Bereits nach der mündlichen Verhandlung Ende August das Gericht der Argumentation von Apple zu folgen. Der Richter ließ bei dem Termin die Einstweilige Verfügung in Kraft. Zudem musste Samsung nach einer weiteren Entscheidung der Juristen auch das kleinere Galaxy Tab 7.7 am Wochenende vom Stand auf der IFA in Berlin entfernen.

Das Verfahren in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Rechtsstreits zwischen Apple und Samsung, bei dem der deutsche Patentexperte Florian Müller derzeit 19 Klagen in verschiedenen Ländern zählt. Im Visier des Klägers steht dabei auch das Betriebssystem aus dem Hause Google, mit dem die Galaxy-Geräte funktionieren.

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