Copyright-Experte: Proview gehört in China das Recht am Namen iPad

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Rückschlag für Apple. Im Namensstreit um “IPAD” in China schlägt sich ein Experte auf die Seite von Monitorhersteller Proview. Yan Xiaohong, stellvertretender Direktor der National Copyright Administration sagte vor Journalisten in Peking, er sehe Proview als rechtmäßigen Eigentümer. Derzeit läuft ein Verfahren vor dem High Court im südchinesischen Guangdong. Noch soll eine außergerichtliche Einigung erzielt werden, bei der es natürlich in erster Linie um die Höhe einer Entschädigungszahlung geht. “Es kann gut sein, dass wir den Fall außergerichtlich beilegen. Das Gericht ist beiden Seiten gerade behilflich, entsprechende Gespräche zu arrangieren” sagte Ma Dongxiao, ein Proview-Anwalt in einem Telefoninterview mit der Nachrichtenagentur AP.

Darf das iPad in China iPad heißen? Proview sagt Nein

Aus der Rubrik “Streit vor Gericht” habe ich heute mal nicht von einer komplizierten Patentklage zu berichten, sondern von einer komplexen Namensklage. Ich fasse den bereits zwei Jahre dauernden Streit mal vollkommen unjuristisch, aber dafür verständlich zusammen: Im Dezember 2009 verkauft die taiwanesische Proview Group, ein Bildschirmhersteller, für 35.000 britische Pfund die weltweiten Namensrechte an “iPad” an das Unternehmen IP Application Development Ltd. in London. Hinter dieser Firma steckt Apple. Würde Apple als Apple auftreten, würde das mit den Namensrechten und Übernahmen immer gleich so teuer. Aber das tut hier nichts zur Sache. Nun kommt der chinesische Ableger von Proview in Shenzhen und sagt: “Ne, ne die Namensrechts für China, konnte unsere taiwanesische Mutter gar nicht verkaufen. Die gehören noch immer uns.” Mit dieser Argumentation erreichte man in der Provinz Guangdong bereits einen Teilerfolg. Nach einer gerichtlichen Anordnung verschwanden die iPads aus den Schaufenstern und waren nicht mehr erhältlich. Proview… Weiterlesen →

Klagen, um weitere Klagen zu unterbinden

Der Gerichtswahnsinn geht weiter: Apple hat in San Diego eine Klage gegen Motorola eingereicht, um der baldigen Google-Tochter weitere Klagen in Mannheim zu verbieten. Klingt nachvollziehbar, oder? Jeder Jurist wird jetzt die Augen verdrehen, aber ich verpacke es mal in einfache Worte: Apple möchte, dass das Gericht Motorola untersagt, in Deutschland Klagen aufgrund von FRAND-Patentverletzungen einzureichen. FRAND steht für Fair Reasonable And Non-Discriminatory. Die Idee: Jeder Smartphone-Hersteller nutzt einige grundlegende Funktionen wie WLAN oder UMTS. Die Inhaber dieser Patent sollten den Mitbewerben die Technik zu fairen Konditionen zugänglich machen. Nur was ist in diesem Fall fair? Im aktuellen Fall geht es um Funktionen eines Chips von Qualcomm, den Apple im iPhone 4S und anderen Produkten eingebaut hat. Apple ist der Meinung, dass Qualcomm eine Lizenz für die Nutzung besitzt und Motorola mit der Klage gegen Apple einen Vertrag gebrochen hat. Auf der anderen Seite scheint man in Cupertino noch nichts… Weiterlesen →

Apple klagt weiter in Düsseldorf gegen Samsung

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Auf zur nächsten Runde: Apple klagt gegen weitere Samsung-Geräte vor dem Landgericht Düsseldorf. Für insgesamt zehn Smartphone-Modelle, darunter das Galaxy S Plus und das S II reicht, möchte Apple ein Vertriebsverbot erreichen. Hinzu kommen noch fünf Tablet-Modelle, die angeblich ebenfalls Schutzrechte in Sachen Apple-Design verletzten. Apple dürfte die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt für diese Auseinandersetzung gewählt haben, weil sie hier bereits im vergangenen Herbst einen Erfolg bei den Richtern verbuchen konnten. Das Landgericht verhängte ein nationales Vertriebsverbot gegen das Samsung Tablets 10.1 N. Eine weitere Entscheidung in dieser Angelegenheit wird vom Landgericht am 9. Februar 2012 erwartet. Anfang Dezember lehnte ein australisches Gericht den Antrag von Apple auf ein Samsung-Vertriebsverbot in dem Land ab. Beide Unternehmen haben weitere Patent- und Geschmacksmuster-Klagen in mehreren europäischen Ländern laufen.

Gericht verbietet nach Klage von Motorola iPhone-Verkauf in Deutschland

“Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mobile Geräte anzubieten und/oder zu liefern,” schreibt das Landgericht Mannheim in seinem Urteil von Freitag (4.11.2011). Es geht um zwei Patente zur Nachrichtenübermittlung und -synchronisation, die Motorola für sich beansprucht. Dieses Versäumnis-Urteil wurde vom Gericht vor dem eigentlichen Urteil erlassen, weil Apple sämtliche Fristen zur Stellungnahme verstreichen ließ und nicht auf die Anfragen des Gerichts reagierte. Dennoch kann Motorola mit der einstweiligen Verfügung von Freitag einen Verkaufsstopp der “mobilen Geräte” in Deutschland erwirken. Im Urteil wird das iPhone nie erwähnt, doch ist klar was gemeint ist. Apple-Sprecherin Kristin Huguet gab sich bei cnet in einer ersten Reaktion gelassen: “This is a procedural issue and has nothing to do with the merits of the case. It does not affect our ability to do business or sell products in Germany at this time.” Etliche Kommentatoren sind ebenfalls der Meinung, das… Weiterlesen →

Keine Klage gegen Gizmodo und Chen

Der Staatsanwalt in San Mateo, Kalifornien wird keine Klage gegen den Journalisten Jason Chen und Gizmodo erheben. Es war journalistische Recherche und keine Hehlerei, als Chen im vergangenen Jahr 5.000 Dollar für einen “gefundenen” Prototypen des iPhone 4 ausgab und darüber schrieb.

HTC verletzt zwei Patente von Apple

Im Streit zwischen den Betriebssystemen iOS und Android hat Apple am Wochenende einen Teilsieg errungen. Die US-Handelsbehörde ITC entschied, dass der taiwanesische Hardwarehersteller HTC unerlaubt geschützte Technologien verwendet. Allerdings gilt dies nur für zwei von insgesamt zehn Patenten, zu denen Apple im März 2010 Beschwerde eingelegt hatte. Die Entscheidung der US-Behörde ist noch vorläufig. HTC will Widerspruch einlegen. Sollte der allerdings abgelehnt werden, droht dem Hersteller ein Importverbot seiner Android-Geräte in den USA. All Things D schreibt, betroffen seien die Patente mit den Titeln “System and method for performing an action on a structure in computer” sowie “Real-time signal processing system for serially transmitted data”. Für den Laien ist schwer zu beurteilen, welche Funktionen im Smartphone davon betroffen sind. Doch Patent-Experte Florian Müller schreibt, dass die beiden Patente Android in seinem Kern betreffen. Eine finale Entscheidung der ITC könnte Hardware-Hersteller, die Android verwenden, dazu verdonnern, Patent-Gebühren an Apple zu zahlen.