X

Abo-Fallen in App-Werbung auf dem iPhone

Hinter Werbebannern in Apps können sich Abo-Fallen verbergen. Frank Pohl* aus Köln schildert mir seinen Fall: Im Juli tauchen auf seiner Telekom-Rechnung für das iPhone 11,97 Euro auf, die er sich nicht erklären kann. Hinter der Summe steht lediglich “Leistungen Ericsson IPX”

MyDoo und die üblichen Verdächtigen

Per Mail und Einschreiben bittet er bei dem Unternehmen mit Sitz in Stockholm um Auskunft, wofür diese Summe eingezogen wurde. Der Helpdesk von Ericsson IPX schreibt zunächst per SMS, man sei nicht zuständig. Später kommt ein Brief, in dem auf das Unternehmen Cellfish Media verwiesen wird. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in Frankreich. Allerdings bekommt Pohl eine deutsche Mailadresse genannt, über die er nachfragt. Aber auch Cellfish ist nur Mittelsmann und nicht für die Gebühr verantwortlich. In der Mail heisst es:

Hierbei handelt es sich um einen Dienst der Firma MyDoo GmbH, welche mobile Entertainment Produkte anbietet. Diese Produkte werden über Werbeeinblendungen in unterschiedlichsten iPhone Apps angepriesen. Dort werden Klingeltöne, Videos und Bilder zu einem wöchentlichen Preis von 3,99 EUR angeboten. Jede Woche erhalten Sie eine bestimmte für das jeweilige Abo entsprechende Menge an Guthaben, welches Sie dann über das kko Mobile Portal nutzen können.

Miese Abo-Fallen in Apps

“Ich habe nie ein Abo abgeschlossen”, sagt Frank Pohl zu iPhone-Fan. Seine Erklärung: Mit einem Fingertipp auf eine Anzeige bzw. ein Bild kam der Abo-Vertrag zustande, ohne dass ihm dies angezeigt wurde. In welcher App die Werbung platziert war, kann er nicht mehr nachvollziehen. Das taucht auch in keinem der diversen Schriftstücke auf.

Nach Auffassung von MyDoo kommt mit dem Antippen des Banners bereits ein Abo-Vertrag zustande. Dieses Vorgehen ist sicherlich anfechtbar, doch das Geld ist erstmal weg. Etlichen Betroffenen dürfte auf dem Recherche-Weg die Puste ausgehen. Ganz bewusst verläuft bei diesen Abo-Fallen das Inkasso über mehrere Unternehmen, die in unterschiedlichen Ländern sitzen.

Mehrwertdienste beim Provider sperren lassen

Pohl hat über die Telekom-Hotline seinen iPhone-Vertrag für Mehrwertdienste (Value Added Services) der Kategorien Entertainment, Business und Erotik sperren lassen. Die Telekom kann wahlweise eigene Mehrwertdienste oder die Dreier-Kombi fremder Dienste blockieren. Wer die Abo-Fallen definitiv umgehen will, dem bleibt nur ein Ausweg: Auf keinen Banner mehr tippen.

Nachtrag 26. August 2010: Per Mail berichtet mir Justin V., dass auch er unwissend in ein Falle getappt ist. Immerhin hat er über seinen Provider 02 erfahren, dass es sich um ein Abo von Tuneclub.de. handelt. Immerhin knapp 32 Euro waren für zwei Monate futsch, bevor er den ungewollten Dienst kündigen konnte.

*Name geändert

Nutzer berichten auch von anderen Abzock-Methoden bei In-App-Käufen. Bei diesem Spiel eines chinesischen Anbieters kostet ein In-App-Kauf bis zu 80 Euro. Wobei Anwender davon berichten, dass diese Summe abgezogen wurde, ohne eine Installation der In-App-Käufe.

Foto: animaflora – Fotolia.com

Dirk Kunde: Dirk Kunde ist Journalist und Autor. Den roten Faden seiner Arbeit bildet die Frage: Wie verändert die Digitalisierung unser Leben? Dabei spielt Mobilität durch Smartphones, Tablets und Apps eine entscheidende Rolle.

Kommentare anschauen (99)

  • Es ist einfach MyDoo zu verklagen und sich gerichtlich das Geld von dem Abzocke Abo zu holen. Ich habe MyDoo bereits erfolgreich verklagt und stelle gerne alle Unterlagen/Anleitungen kostenlos zur Verfügung. Kontakt: mydooabzocke@gmx.de

  • Tja auch bei mir haben Sie abgebucht.
    Was mich wundert (um nicht zu sagen verärgert):
    Warum reagiert die Staatsanwaltschaft nach hunderten von Anzeigen nicht?
    Eine Veruteil wäre mal ein Zeichen in Richtung der Abzocker.

    Anzeige habe ich trotzdem erstattet und werde die Herrschaften verklagen

  • Würde sehr gern ein paar Infos erhalten...habe auch eben festegestellt dass ich knapp 20€ monatlich seit Dezember zahle...

  • Hallo,
    Habe was der Kollege hier gepostet hat an die Gestern zugemailt, dann kämm schon die Beantwortung das die Bearbeitung sind.

    Heute kam schon die Auflösung, ich bedanke mich an die Leute Ihre Erfahrung und die Schreib art hier gepostet haben.

    MfG
    Zafer Sür

    Ihre Anfrage (Nr. 141220) wurde bearbeitet und ist gelöst.

    Andreas Maier (My Doo)
    10. Feb., 22:13

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen Ihnen, dass die Kündigung für die Telefonnummer:491782081296 erfolgreich durchgeführt wurde und Ihnen keine weiteren Beträge in Rechnung gestellt werden.

    Bitte beachten Sie, dass unsere Abos ab Bestellung im wöchentlichen Turnus abgerechnet werden und somit noch Positionen bis zum Datum der Kündigung des Abos auf der Telefonrechnung erscheinen können. Das bedeutet, dass Beträge des aktuellen Monats bis zum Zeitpunkt der erfolgreichen Kündigung berechnet werden und somit erst im Folgemonat auf der Telefonrechnung ausgewiesen werden. Das Abo wurde aber dennoch bereits erfolgreich gekündigt.

    Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website: http://www.mydoo-international.com

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr My Doo Team

    My Doo
    c/o xxx
    xxx - Düsseldorf - Deutschland
    (Auf anwaltlichen Rat wurde der Name des Unternehmens von der Redaktion entfernt.)

    • Als nächstes musst du das Geld von MyDoo zurückfordern. Entweder leitest du das an deinen Anwalt weiter. Wenn du das selber machen willst (dein Gewinnaussichten sind hierbei, weil es sich um Betrug handelt, was MyDoo macht, bei 100%), hinterlasse auf den Post einen Kommentar, ich lasse dir sehr gerne die Klageschrift mit allen formalen Berücksichtigungen (sodass die Klage nicht wegen Formfehlern abgelehnt wird) sehr gerne per Mail zukommen..
      Musst im Prinzip nur noch copy und paste machen und an MyDoo zwei Einschreiben mit Rückschein versenden. Das Geld kriegst du alles wieder :)

      Und versteht sich natürlich von selbst, dass ich ein MyDoo Betrugsopfer hierbei meine ganze Hilfe kostenlos anbiete. Ich freue mich nämlich sehr, wenn auch weitere den MyDoo Betrugshaufen so wie ich erfolgreich verklage.

      Wenn du Interesse hast, dir dein Geld wiederzuholen, hinterlasse einen Post und wir können Kontakt aufnehmen.

      Beste Grüße!!

      • Hallo,
        habe 19,66 € im April/Mai 2015 bezahlt, ohne ein Abo bewusst gebucht zu haben.
        Will das Geld zurück.
        Klageschrift wäre hilfreich
        Teun Hauer

        • Sehr gerne.
          Per Mail: mydooabzocke@gmx.de bin ich zu erreichen und kann alle Vorlagen (Vorlage für Mahnung an MyDoo, Vorlage für Strafanzeige, Vorlage für Klageschrift) verschicken.

          Es freut mich, dass auch andere MyDoo verklagen. Es lohnt sich!!

        • Hallo,

          sehr gerne kann ich weiterhelfen. Ich habe eine eigene Mailadresse für die MyDooangelegenheit:
          unter der nachfolgenden Mailadresse bin ich zu erreichen, da kann ich die Vorgehensweise und alle Vorlagen (Vorlage für die Schreiben an MyDoo. Vorlagen für die Strafanzeige und die Vorlage für die Klageschrift) verschicken.

          Meine Mailadresse:
          mydoobzocke@gmx.de

          Beste Grüße.
          Freue mich, dass weitere Opfer klagen wollen!! Es lohnt sich und ihr bekommt eucher Geld zurück!!

      • Ich bin auch ein Geschädigter einer solchen Abo Falle.
        Mir ist es wie vielen auch erst nach 2 Jahen aufgefallen und mitlehrweile eine schöne Summe von über 380 € zusammen gekommen.
        Ich habe heute bei der Telekom eine Drittanbietersperre einrichten lassen und schriftlich das Abo gekündigt.
        Jetzt würde ich gerne rechtlich gegen die Firma vorgehen.
        Wer kann mir ne Adresse von einem Anwalt zukommen lassen, mit dem er erfolgreich gegen die Firma vorgegenagen ist.
        Gibte es schon neu Erkenntnisse ob es zur Ankalge gegen die Firma kommt?

        • Ja, also bzgl Anklage kann ich dir Folgendes mitteilen: Die Staatsanwaltschaft wird nicht groß tätig werden (bzwl. laufen die Ermittlungen seit 2011, sind über 300 Anzeigen eingegangen). Trotzdem erhebt die Staatsanwaltschaft keine Klage!
          Was du machen solltest:
          (1.) auf jeden Fall eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten, wird zwar nicht viel bringen, kostet dich aber nicht viel Zeit. Wenn es mal uir Anklage kommt, ist das gut, je mehr Anzeigen vorliegen.

          (2.) Auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Ich kann den Anwalt Hollweck aus Berlin (http://www.kanzlei-hollweck.de/) empfehlen.

          Was du machen musst, bzw. dein Anwalt: Über das Amtsgericht gegen MyDoo klagen. Dann kriegst du dein Geld wieder. Zwar musst du die Kosten vorstrecken, aber das schöne an der Sache ist, dass MyDoo den Betrag (also das Abzocke Abo, Gerichtskosten, Anwaltskosten) übernehmen muss, wenn du vor Gericht gewinnst.
          Ich habe extra eine Mailadresse für die MyDoo Sache eingerichtet, (mydooabzocke@gmx.de), da kannst du mich auch gerne erreichen.

          Achtung: Du kannst glaube ich nur die Beträge, die 1 jahr zurückliegen, zurückfordern (das sind dann zwar nur 190 EUR), aber das ist trotzdem ein Batzen Geld. Frag am besten mit einer unverbindlichen Erstanfrage bei dem Rechtsanwalt Hollweck nach.

          Wenn du weitere Fragen hast, gerne kontaktieren!!!

  • MyDoo verklagen

    Ich kann nur alle geschädigten Opfer ermutigen, gegen die MyDoo Abzocke/Betrug gerichtlich vorzugehen. Am besten schaltet ihr dazu einen Anwalt ein.
    Das Amtsgericht Pforzheim (Aktenzeichen 4C 381/14) hat MyDoo wegen ungerechtfertigter Bereicherung gemäß §812 BGB wegen der ohne Rechtsgrund vom Konto der klagenden Partei abgebuchten Beträge verurteilt.
    (In unserer Klageschrift haben wir dargelegt, warum es keinen wirksamen Vertragsschluss zwischen MyDoo und uns gab, der die Forderung von MyDoo begründen könnte).
    Zusätzlich wurde MyDoo (das wurde mit in die Klage von uns aufgenommen) verurteilt, den Betrag für das Abzockeabo zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszins zurückzuerstatten.
    Als obsiegte Partei musste MyDoo unsere Anwaltskosten und die gesamten Prozesskosten (und all unsere Prozessführungskosten) übernehmen.

    Daher kann ich nur alle geschädigten MyDoo Opfer ermutigen, über den zivilrechtlichen Weg MyDoo zu verklagen (und zusätzlich eine Strafanzeige zu erstatten).
    Wenn genug diesen Weg einschlagen, kann man der parakriminellen MyDoo das Handwerk legen.

    • Ich wurde auch von My Doo seit fast einem Jahr abgezockt, es ist mir erst jetzt aufgefallen, da ich meistens nicht in der 2. Seite der Verbindungsübersicht genau geguckt habe. Ich möchte die Firma einklagen (eigentlich sollte man auch Vodafone einklagen, es ist auch rechtlich nicht sauber, daß eine Drittfirma über Vodafone Geld abbucht, ohne daß der Kunde in irgendeiner Form dies zugestimmt hat... ). Wenn jemand dies schon erfolgreich gemacht hat, würde ich gerne die Kontaktdaten seines Rechtsanwaltes bekommen. Vielen Dank im voraus.

      • Hallo Claire, wie oben schon beschrieben, kann ich dich nur ermutigen, einen Anwalt einzuschalten, zu klagen, du wirst auf jeden Fall gewinnen.(es entstehen keine Kosten, klar, du musst das Geld für deinen Anwalt, sowie die Prozessführungskosten vorsterecken, aber das muss im Ende die unterlegen Partei zahlen und das ist MyDoo).
        Du kannst z.B. dich an die Anwaltskanzlei Hollweck (findest so im Internet) laufen lassen.
        Wenn du weitere Hilfe/Info brauchst, schreib einfach einen Kommentar, ich helfe dir in der Angelegenheit sehr gerne weiter (v.a. weil wir ja geklagt und gewonnen haben).

        Würde mich freuen, wenn du auch gegen die MyDoo Betüger klagst und gewinnst (kannst dann ja mal hier posten, dass du auch vor Gericht gewonnen hast, wenn es soweit ist).

  • Also, für die, die vorhaben MyDoo zu verklagen:
    Wir habens gemacht, und vor Gericht gewonnen. MyDoo musste das Geld vor das Abzocke-Abo zurückerstattet.
    Geklagt wurde über das Amtsgericht Pforzheim. (Oktober 2014)

  • Gleiches Spiel bei uns. Der 6 - jährige dreimal aufs Banner geklickt, schon ein ABO für 3,99 pro Woche auf der Rechnung. Die Telekom deckt das Ganze noch mit Standardschreiben und wimmelt alles von sich ab. Ohne Rückbuchen der Telefonrechnung scheinbar keine Chance, sein Geld wieder zurück zu bekommen. Hat mydoo bzw. xxx GmbH ((Auf anwaltlichen Rat wurde der Name des Unternehmens von der Redaktion entfernt.) schon mal das Geld eingeklagt?

    • ja, wir haben geklagt und das Geld wiederbekommen.
      Klage Amtsgericht Pforzheim (Aktenzeichen 4 C 381/14)

  • ich habe am 27.07.2014 bei der Polizei Anzeige erstattet und seitdem nichts mehr gehört. Nachdem My Doo lustig weiter macht werde ich doch einmal bei der Polizei nachfragen was aus meiner Anzeige geschehen ist.

    • Kann ich dir sagen. Habe mir der ermittelnden Staatsanwältin in Düsseldorf vor kurzem telephniert. Es sind wohl seit 2011 über 300 Strafanzeigen eingegangen. Es wird aber so wies aussieht, wenig unternommen.

      Was du machen musst, um MyDoo empfindlich zu treffen, ist die zu verklagen und dein Geld wiederzuholen.

      Du hast hierfür 1 Jahr max Zeit (dr Schrott in deren AGBs mit 6 Wochen greift nicht).

      Auch hier kann ich dir nur raten, frag deinen Anwalt.
      Wenn du´s selber machen willst, (ich habe MyDoo selber erfolgreich verklagt), hinterlasse auf den Post hier einen Kommentar, ich kann dir (kostenlos versteht sich natürlich, weil ich mich sehr freuen würde wenn viele MyDoo Opfer diesen Saftladen verklagen) die ganzen Infos mit Anklageschrift zukommen lassen. Das ist dann nicht mehr viel Auswand für dich.

      Beste Grüße

      • Hallo,

        kannst du mir Infos zu der Klageschrift zukommen lassen?

        mk_reg(at)mailbox.org

        Danke!

  • Bin auch in die Falle getappt. Finde ich richtig unverschämt - vermutlich haben meine Kinder auf irgendein banner gecklickt. Will nicht wissen wie viele jugendliche reinfallen... und wie viele unwissende Eltern davon nichts wissen.

    Ich finde der Verbraucherschutz sollte hier sofort aktiv einschreitten und dieser Firma die Zulassung wegnehmen?

    • Hallo, auch wenn es schon etwas her ist.
      Ihr könnt das Geld immernoch zurückholen. Bis zu einem Jahr.
      Vor allem wenn die Kinder unter 18 sind. (Zum einen ist das MyDoo Anzocke Abo ungültig, allein deswegen gewinnt ihr vr Gericht, zum anderen braucht es bei Vertragsschluss von Minderjährigen die Zustimmung der Eltern. Wenn ihr die Rechnungen noch habt, leitet es doch an einen Anwalt weiter. Wenn ihr vor Gericht zieht, gewinnt ihr und bekommt alles Geld (Gerichtskosten, Anwaltskosten und das Abzocke Abo wieder).

      Zu empfehlen ist die Anwaltskanzlei Hollweck in Berlin!

Interessante Themen