Du sollst keinen digitalen Abo-Vertrieb haben neben mir, lautet das erste Gebot der Abo-Regeln von Steve “Digital-Gott” Jobs. Ein Zeitungs-, Magazin-, Video- oder Musik-App darf keinen Link enthalten, der zu einem weiterführenden Inhalteverkauf außerhalb der App führt.
Vom Krankenlager lässt sich der Firmenchef zitieren: “Our philosophy is simple—when Apple brings a new subscriber to the app, Apple earns a 30 percent share; when the publisher brings an existing or new subscriber to the app, the publisher keeps 100 percent and Apple earns nothing.” Hört sich einfach an: Kommt der Abonnent durch die App zum Anbieter, erhält Apple seinen Anteil. Har der Anbieter den Abonnenten anderweitig gewonnen, darf er kostenlosen Zugang zu App bekommen. Apple erhält keine Provision.
Auf den ersten Blick hört sich das fair an, doch muss der Verleger eine Authentifikation des Abonnenten in die App programmieren. Beispielsweise muss die App eine Kundennummer oder den Namen mit einer Datenbank des Verlagshauses abgleichen, um bereits zahlende Kunden regelmäßig mit App-Inhalten zu versorgen. Technisch ein Aufwand.
Schwer wiegt auch die Unterbietungsklausel. Macht ein Verlag auf seiner Webseite oder in der gedruckten Version ein Abo-Sonderangebot für digitale Inhalte, muss dieser Preis auch den Kunden im App-Store angeboten werden. Bei der Weitergabe der Abonnenten-Daten bleibt es wie in den iTunes-AGBs gehabt: Apple gibt, wenn der Kunde explizit zustimmt, Namen, die Mailadresse und die Postleitzahl an den Verlag weiter. Es bleibt dem App-Anbieter jedoch unbenommen, innerhalb der App seine Nutzer um weitere Daten zu bitten.
Die deutschen Verlegerverbände VDZ und BDZV sind mit der Lösung nicht zufrieden und fordern die “volle Wahlfreiheit und Gleichberechtigung”Auf den Seiten des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger ist aktuell noch keine Reaktion zu lesen. In den USA winkt ein Musikdienst wie Rhapsodie mit 750.000 Abonnenent bereits ab. Bei den Abgaben für die Inhalte an Plattenlabels, Künstler, Rechteverwertern und Kreditkartenunternehmen wäre ein 30-Prozent-Anteil für das Unternehmen nicht tragbar. Nun will man mit anderen Anbietern die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erörtern und entsprechend reagieren.
Gutes Timing beweist Google. Das Unternehmen präsentiert One Pass, sein Bezahlsystem für Verlage, bei dem der Nutzer ein mal bezahlt und diese Inhalte dann auf jedem Gerät nutzen kann.