Am Freitag bestätigte das Mannheimer Landgericht ein Versäumnisurteil gegen Apple. Danach muss in Deutschland die Push-Funktion für Mails in den Diensten iCloud und MobileMe deaktiviert bleiben.

Motorola hatte im Oktober vergangenen Jahres wegen zweier Patente-Verstöße in Deutschland gegen Apple geklagt. Anfang November sprach das Gericht in Mannheim ein Versäumnisurteil gegen Apple aus, da kein Vertreter der Gegenseite zum Prozess erschienen war. Anfang Februar setzte der Richter sogar kurzzeitig ein Verkaufsverbot älterer iPhone-Modelle in Deutschland durch.

Das Landgericht bestätige nun sein früheres Urteil, das Motorola Schadenersatz-Zahlungen in ungenannter Höhe zuspricht. Allerdings erkannte das Gericht im aktuellen Urteil nur den Verstoß gegen ein Patent, die Entscheidung zum zweiten steht noch aus. Bereits seit Mitte Februar 2012 ist die Push-Funktion für Mails in den Cloud-Diensten von Apple deaktiviert. Mails werden nur abgerufen, wenn das Mailprogramm geöffnet wird. Allerdings existiert ein “Workaround“, indem der Nutzer den Zeitplan beim Mailabruf nutzt.

Der Abgleich von Adressen und Terminen auf dem iPhone oder iPad funktioniert per Push-Funktion. Auch die Mail-Auslieferung auf Computer ist nicht betroffen, die Klage richtet sich allein gegen das Betriebssystem iOS.

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