“Ein E-Auto ist auch nur ein iPhone / iPad auf Räder.”, das hörte man in den Anfangstagen von Tesla häufiger. Der große Touchscreen im Armaturenbrett erinnerte tatsächlich an ein iPad. Inzwischen ist Elektromobilität in Alltag angekommen. In Deutschland sind rund 660.000 E-Autos zugelassen. Um den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor zu senken, hat die EU-Kommission die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) erlassen. Eine der Vorschriften: Mineralölkonzerne müssen jedes Jahr die Menge an Kraftstoff, der CO2 bei der Verbrennung erzeugt, reduzieren. Die jeweilige Menge beschreibt die Treibhausgasminderungsquote (THG Quote).

Aktuell liegt diese Quote bei sechs Prozent und steigt bis 2030 auf 25 Prozent. Somit dürfen Tankstellen immer weniger klassisches Benzin und Diesel verkaufen. Die Mineralölkonzerne erfüllen die Quote bislang über den Verkauf von Biodiesel und Benzin mit Bioethanol (E5, E10). Ganz besonders lohnend ist allerdings der Verkauf von Ladestrom für E-Autos. Diese Energieform wird bei der THG-Quote sogar mit dem Faktor drei angerechnet.

Schneller weg von fossilen Kraftstoffen

Ab 2022 können Mineralölkonzerne die CO2-Einsparung von E-Auto-Haltern abkaufen und ihrer Quote anrechnen lassen. Die Idee: Je teurer die THG-Quote, desto eher investieren Tankstellenbetreiber in Ladestrom und wir kommen im Verkehrssektor weg von fossilen Kraftstoffen. Da die Fahrer von E-Autos kein CO2 beim Fahren erzeugen, dürfen sie ihre Einsparung ab 2022 an die Mineralölkonzerne verkaufen. Um es einfacher zu machen, wird pauschal angenommen, jeder E-Auto-Fahrer verbraucht etwas über 2.000 kWh pro Jahr. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Elektroauto mit Ökostrom geladen wird oder nicht.

Nun wäre es kompliziert, wenn jeder der 660.000 Halter eines E-Fahrzeugs mit einem Mineralölkonzern verhandeln müsste. Darum haben sich Vermittler positioniert. Sie bündeln die THG-Quoten von E-Auto-Besitzern und verkaufen diese Pakete an Mineralölkonzerne. Die Vermittler übernehmen auch die Ausschüttung der Prämie. Zur Online-Anmeldung genügen die persönlichen Kontaktdaten sowie Fotos vom Fahrzeugschein (Vorder- und Rückseite).

THG Quote: Prämien nach Auszahlungsbetrag für 2023


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Garantierte Prämie 2023

Ladestrom
pro kWh

Anbieter

Optionen und
Anmerkungen

301 €

0,14 €

Ausschüttung 95% der THG-Quote

300 €

Ausschüttung 100 % THG-Quote, abzüglich 15 € Bearbeitungsgebühr

300 €

Kein Zwischenhändler, dadurch garantierte Annahmeverpflichtung bei Verkauf

300 €

Ohne Versicherungsvertrag möglich

300 €

20 € extra für ADAC-Mitglieder

280 €

0,14 €

Ladestrom-Vergütung nur für Firmenkunden

280 €

275 €

0,17 €

Flex: Ausschüttung 85 % der THG-Quote (bis zu 360 €); 180 € Sofortauszahlung

275 €

0,17 €


Flex: Ausschüttung 85 % der THG Quote (bis zu 360 €); 180 € Sofortauszahlung

275 €

0,17 €

Flex: Ausschüttung 85 % der THG-Quote (bis zu 360 €), 180 € Sofortauszahlung 

275 €

0,15 €

Ausschüttung 90% der THG-Quote

270 €

345 € als Gutschein auf Wallbox-Kauf, bis zu 360 € als App-Mobilitätsguthaben 

265 €

+ Spendenoption: Bäume pflanzen oder Ladeinfrastruktur ausbauen

260 €

0,185 €

+ Spendenoptionen: Bäume pflanzen oder Ladeinfrastruktur ausbauen

250 €

Für Flottenkunden

250 €

0,185 €

250 €

50 € Rabatt bei Kauf einer Wallbox

250 €

0,10 €

Befristete Aktion, Ausschüttung
80% der THG Quote (bis zu 380 €)

250 €

Sofortauszahlung 200 €

250 €

0,11 €

210 €

bis zu 340 €

205 €

Eine Marke von Maingau Energie

200 €

Für E.ON-Kunden

200 €

Stadtwerke Kiel

200 €

0,15 €

Spendenoption

200 €

Spendenoption

200 €

Erhöhung jeder Spende um 50 %

190 €

Für Maingau-Kunden

185 €

175 €

Max Garant 2023: bis zu 411 €

175 €

170 €

Plus Spendenoption

150 €

Ausschüttung 80% der THG Quote bis zu 380 €

150 €

Ausschüttung 80% der THG Quote, Individualpreise ab 10 Fahrzeugen

150 €

135 €


120 €

bis zu 400 €

110 €

* Von der Stiftung Warentest empfohlen.

Prozentangabe: Der Preis für die THG-Quote schwankt. Wie er entsteht, kannst Du hier nachlesen.Die ausgezahlte Prämie richtet sich nach dem Preis zum Auszahlungszeitpunkt.

Ladestrom: Der Preis pro Kilowattstunde (kWh) für Ladestrom ist für öffentliche Ladepunkte (Wallboxen) gedacht.

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