Das Landgericht Hamburg hebt eine einstweilige Verfügung gegen Sipgate auf, die T-Mobile im September 2008 gegen den VoIP-Anbieter erwirkt hatte. Sipgate bewarb damals die Beta-Version eines VoIP-Clients, der auf entsperrten iPhones funktionierte. T-Mobile will das Download-Angebot nun im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht durchsetzen.

Der Mobilfunkprovider hatte im vergangenen Jahr argumentiert, von der sipgate Software gehe eine Gefahr für das Mobilfunknetz aus. Dem konnte das Gericht nicht folgen. Mittlerweile gibt es im AppStore auch eine Sipgate-App, die für Privat- und Geschäftskunden des Anbieters im WLAN-Netz einwandfrei funktioniert.

Sipgate engagiert sich für eine freie Gerätenutzung, da sie am Beispiels des iPhones beobachten, wie Netzbetreiber bestimmte Internetangebote unzulänglich oder kostenpflichtig machen. Aktuell berechnet T-Mobile für die Nutzung der Modemfunktion (Tethering) sowie der Internet-Telefonie neben der so genannten Flatrate Extra-Tarife.  Der US-Anbieter AT&T gestattet dagegen eine kostenlose VoIP-Nutzung sogar via UMTS (3G). Deshalb fordern Unternehmen wie Sipgate, die Netzneutralität und damit den freien Zugang zu allen Internetinhalten in einem Gesetz zu verankern.

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