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Zwischen eiPott und iPod besteht Verwechslungsgefahr

Das Hamburger Oberlandesgericht hat entschieden: Die klangliche Identität zwischen iPod und eiPott ist zu groß, was eine markenrechtliche Untersagung rechtfertigt. Konsequenz: Koziol darf seinen Eicherbecher nicht mehr eiPott nennen. Tun sie es doch, wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten fällig.

Das mittelständische Unternehmen aus Erbach produziert auffällig gestaltete Dinge für den Haushalt. Mal nützlich, mal nur schön anzuschauen. Unter anderem einen Eierbecher in Form des Musikabspielgeräts von Apple. Wo beim iPod das Click Wheel ist, steckt das Ei und im “Display” ist Platz für Eierschale. Koziol darf die Lagerbestände noch als eiPott verkaufen, dann nennt sie das Produkt einfach Pott. Die Klage nützt vor allem Koziol, denn der Eierbecher ist nun der große Verkaufsschlager. „Die Bestellungen rattern hier nur so ’rein“, zitiert die FAZ eine Unternehmens-Sprecherin. Geschlagen geben will man sich jedoch nicht im hessischen Odenwald. Das Unternehmen denkt über ein Hauptsacheverfahren nach und lässt prüfen lassen, ob die Ansprüche von Apple eine sachliche Grundlage haben. Immerhin: Die Geschäftswortmarke iPod ist auch für „Geräte und Behälter für Haushalt und Küche“ von Apple geschützt worden.

Keinerlei Fingerspitzengefühl

Dennoch macht sich hier das amerikanische Unternehmen lächerlich. Zu der Entscheidung, wer wegen Markenrechtsverletzungen belangt wird, gehört eben auch Fingerspitzengefühl. Vielleicht geht das mit einer gewissen Unternehmensgröße verloren. Das Image des netten Underdogs im Computer-Markt hat Apple längst abgestreift. Von Think different keine Spur mehr. Kontrollwahn über Endgeräte und App-Store, Klagewut und lebenslange Kaufverbote für Kunden kosten Sympathiepunkte.

Natürlich muss sich ein Unternehmen wehren können, wenn jemand anders seine Produkte imitiert. Baut jemand einen MP3-Player und nennt ihn eiPott, kann Apple gern die Anwälte von der Leine lassen. Doch ein Unternehmen zu belangen, das den Apple-Hype mit seinem Produkt in einer komplett anderen Branche befeuert? Das ist kurzsichtig und unverständlich.

Der iPod für den Frühstückstisch

Der Name dieser Seite impliziert eine gewisse Begeisterung und Voreingenommenheit. Die habe ich auch, doch bezieht sie sich auf die Apple-Produkte. Das iPhone ist großartig, gleiches gilt für das iPad. Doch was Apple hier veranstaltet, ist peinlich. Wer kauft denn einen Eicherbecher in iPod-Form oder bekommt ihn geschenkt? Das sind in der Regel Apple-Fans, die ihre Produktbegeisterung mit an den Frühstückstisch nehmen. Bislang stand mein eiPott unausgepackt und unbenutzt im Regal. Das wird nun anders. Er kommt jetzt auf den Frühstückstisch, vor allem, wenn Besuch da ist und jedem werde ich sagen, der heißt eiPott.

Dirk Kunde: Dirk Kunde ist Journalist und Autor. Den roten Faden seiner Arbeit bildet die Frage: Wie verändert die Digitalisierung unser Leben? Dabei spielt Mobilität durch Smartphones, Tablets und Apps eine entscheidende Rolle.

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